AKTUELLES AUS DEM
VERFAHRENSRECHT 2021 – NEUES VOM GESETZGEBER

Wie nahezu jedes Jahr hat auch 2021 Änderungen des steuerlichen Verfahrensrechts gebracht. Die Änderun­gen der AO durch diverse Steueränderungsgesetze ha­ben dabei allerdings eine sehr unterschiedliche Be­deutung für die Praxis. Die wichtigsten Änderungen werden nachfolgend ausführlich gewürdigt, die übrigen der Vollständigkeit halber lediglich aufgeführt, insbesondere, wenn es sich um reine Folgeänderungen handelt. Die Neuerungen, die sich im steuerlichen Verfahrensrecht durch Verwaltungsverlautbarungen und höchstrichterliche Rechtsprechung im Wesentlichen des BFH, aber auch des BVerfG ergeben haben, werden in einem späteren Beitrag an dieser Stelle dar­gestellt.

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Dr. Ulf-Christian Dißars

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,

Rechtsanwalt

I. ÄNDERUNGEN DER AO IM JAHR 2021

1. GESETZ ZUR DIGITALEN RENTENÜBERSICHT VOM 11.02.2021

In dem Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Moder­nisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Ände­rung anderer Gesetze vom 11.02.2021 erwartet man viellleicht nicht unbedingt Änderungen des steuerlichen Verfahrensrechts. Es gab diese indes gleichwohl, denn § 139b AO wurde um einen Absatz 4b ergänzt, der die Da­tenspeicherung im Zusammenhang mit der Digitalen Rentenübersicht betrifft. Eine Folgeänderung ergibt sich zudem in § 139 Absatz 5 Satz 1 AO. Das Gesetz selber soll es Bürgern in einem größeren Umfang ermöglichen, In­formationen über ihre Alterssicherung auf einem Portal abzurufen. Nach der bisherigen Planung soll das Portal ab 2023 verfügbar sein.

2. GESETZ ZUR EINFÜHRUNG UND VERWENDUNG EINER IDENTIFIKATIONSNUMMER IN DER ÖFFENTLICHEN VERWALTUNG VOM 05.03.2021

Das Gesetz bezweckt die Einführung einer individuellen Identifikationsnummer für Bürger im Kontakt mit der öf­fentlichen Verwaltung, um die Onlinekommunikation zu erleichtern und anwenderfreundlicher zu gestalten. In diesem Zusammenhang wurden § 139a und § 139b AO an die neue Rechtslage angepasst.