Das Klimapaket entfaltet mit der CO2-Abgabe eine lenkende Wirkung. Die Wirtschaftlichkeit erdgasbetriebener BHKWs wird im Vergleich zu bestimmten anderen Versorgungsformen mit Strom und Wärme beeinträchtigt. Dies ist insbesondere bei Neuinvestitionen zu beachten.
Das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wird voraussichtlich erhebliche Folgen für die Wirtschaftlichkeit erdgasbetriebener Blockheizkraftwerke (BHKWs) haben. So kamen Bund und Länder im Dezember 2019 im Vermittlungsausschuss darin überein, den CO2-Preis ab Januar 2021 auf zunächst 25 Euro pro Tonne festzulegen. Anschließend soll eine schrittweise Preissteigerung bis zu 55 Euro im Jahr 2025 stattfinden. Danach soll sich der Preis innerhalb einer Spanne zwischen mindestens 55 und höchstens 65 Euro bewegen. Diese Bepreisung betrifft Brennstoffe nach dem BEHG, das nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und dem auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Tag, dem 20.12.2019, in Kraft getreten ist. Dem BEHG zufolge sind sämtliche Brennstoffe, die mit dem Entstehen der Energiesteuer verknüpft sind, wie z. B. Erdgas, dieser Abgabe unterworfen. Die Wirtschaftlichkeit erdgasbetriebener Blockheizkraftwerke wird dadurch signifikant beeinflusst. So steigt der Preis im Zeitablauf schätzungsweise von 0,5 ct/ kWh bis auf 1ct je kWh (rd. 5 % bis über 10 %). Im Gegensatz dazu wird die Stromerzeugung aus Deponie- oder Klärgas unter den Voraussetzungen des § 28 EnergieStG nach derzeitigem Stand nicht mit der CO2-Abgabe belastet. Ebenso ist die Strom- und Fernwärmeerzeugung aus der thermischen Abfallverwertung nach dem derzeitigen Stand ebenfalls nicht der Abgabe unterworfen. Die Mehrbelastung durch die CO2-Abgabe soll durch eine Absenkung der EEG-Umlage kompensiert werden. Bei einem Einsatz eines BHKWs zur Eigenstromerzeugung wirkt sich die Absenkung der EEG-Umlage weniger stark aus, als bei einem Fremdbezug von Strom. Werden Dritte mit Strom aus Deponie- oder Klärgas oder aus der thermischen Abfallverwertung beliefert, entfällt nach derzeitigem Stand die CO2-Abgabe, so dass die Stromproduktion aus diesen genannten Medien günstiger ausfallen kann als bei Kraftwerken (auch BHKWs), die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden Zusätzlich profitiert der Stromkunde von einer niedrigeren EEG-Umlage.
Bei einer Entscheidung für den Einsatz oder die Modernisierung von BHKWs sind diese Aspekte künftig ebenfalls zu berücksichtigen.