Der Faktor zeigt die Entwicklung der Produktivität des Netzsektors in Relation zur Restwirtschaft. Er soll aber auch als Anreiz dienen, um die Effizienz des einzelnen Netzbetreibers gegenüber anderen Netzbetreibern zu fordern. Zudem spiegelt Xgen eine Zielsetzung der Kostensenkung wider, die unabhängig von den Bedingungen des individuellen Netzbetreibers erfüllt werden muss. Je niedriger der Faktor Xgen liegt, desto mehr Geld erhalten die Netzbetreiber.
Nachdem der Xgen während der ersten beiden Regulierungsperioden bei 1,5 % bzw. 1,25 % gelegen hatte, wurde er während der dritten Regulierungsperiode (2018 - 2022) von der BNetzA auf 0,49 % festgelegt. Den Netzbetreibern wird dadurch eine deutliche Produktivitätssteigerung auferlegt. Dieses Vorgehen wurde vom BGH nun bestätigt. Er räumt der BNetzA fur die Festlegung des Xgen einen Ermessensspielraum ein, mit dem sie die von ihr festgelegte und durch den Xgen implizierte Anforderung der Produktivitätssteigerung gegenüber den Netzbetreibern rechtfertigen kann.
Das durch den BGH neu gestärkte Regulierungsermessen der BNetzA konnte sich in naher Zukunft auch auf den Strombereich auswirken. Die Netzbetreiber sollten ihre Kostenstrukturen entsprechend adaptieren und auf weitere Regulierungen gefasst sein.