Die Abwasserabgabe ist seit über 30 Jahren ein erfolgreiches umweltpolitisches Lenkungs- und wirtschaftliches Anreizinstrument bei der Verbesserung der Gewässerqualität. Die Abgabe ermöglichte hohe Investitionen in technische Anlagen mit bis zu drei Reinigungsstufen, die für eine nachhaltige Verbesserung der Gewässerqualität ausschlaggebend waren und nach wie vor sind. Durch die Zweckerfüllung könnte sich diese Abgabe demzufolge künftig erübrigen. Anstelle einer Abschaffung dieser Abgabe hat das Bundesumweltministerium im November 2019 jedoch einen Referentenentwurf zur Novellierung des Abwasserabgabegesetzes in die Ressortabstimmung gegeben.
Was ist die Abwasserabgabe?
Die Abwasserabgabe ist als Lenkungsabgabe ausgestaltet, die durch die Bundesländer erhoben wird. Abgabepflichtig sind Kommunen, Abwasserentsorgungsbetriebe u. a. in der Rechtsform kommunaler Eigenbetriebe, Zweckverbände etc., Industrie-, Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe, die ihre schadstoffhaltigen Abwässer (auch Niederschlagswasser) unmittelbar, also direkt, in ein Gewässer einleiten. Dabei erfolgt die Entrichtung der Abgabe nicht vollumfänglich nach dem Verursacherprinzip. Diejenigen, die ihre Abwässer in Kläranlagen einleiten und so indirekt eine Schadstoffeinleitung in die öffentlichen Gewässer verursachen, werden von dieser Abgabe nicht erfasst.
Zukunftsfähigkeit der Abwasserabgabe
In den letzten Jahren gerieten Mikroplastik, multiresistente Keime und Medikamentenrückstände in Abwässern in den Fokus. Weitere Themen sind aktuell der Umgang mit Klärschlamm, Phosphorrecycling oder die klimawandelbedingte Wasserverfügbarkeit. Diese zum Teil neuen Herausforderungen wurden unter Federführung des Bundesumweltministeriums mit dem Spurenstoff- oder nationalem Wasserdialog diskutiert. Ein erstes Ergebnis aus dem Dialog ist die Verständigung auf das grundsätzliche Beibehalten des Verursacherprinzips, das gegenüber einem flächendeckenden Ausbau der Kläranlagen mit einer vierten Reinigungsstufe vorrangig behandelt werden soll.
Der Referentenentwurf trägt diesem Dialog Rechnung. Wird er so umgesetzt, hat dies jedoch zur Folge, dass das Abgabenaufkommen durch eine pauschale Spurenstoffabgabe sowie durch den Wegfall der Halbierung des Abgabesatzes bei Einhaltung des Standes der Technik (StdT) steigen wird. Dies wird den Gebührendruck weiter erhöhen.
Weitere Kernpunkte der Novelle sind die Einführung einer sogenannten optionalen Messlösung mit kontinuierlichen Messungen anstelle der bisher nur alleinig vorgesehenen Bescheidlösung sowie unter anderem die Verrechnung von Investitionen, eine Inflationsanpassung sowie eine Niederschlagswasserabgabe.
Fraglich ist, ob durch die diskutierten Maßnahmen die erwünschte Lenkungsfunktion und die Verbesserung der Gewässerqualität in dem beabsichtigten Umfang erreicht wird. Gerade die Verursacher von Spurenstoffen in Abwässern sollten durch Verhaltensänderungen dazu gebracht werden, die Abgabe dieser Stoffe in das Kanalnetz und in Kläranlagen zu verringern. Durch Corona verzögert sich das Gesetzgebungsverfahren, sodass hierin Chancen für die Abwasserentsorgungsbetriebe und Kommunen bestehen, weiterhin Einfluss auf eine zielführende Gesetzgebung im Interesse der Gewässerqualität und der Gebührenzahler nehmen zu können.
Bezüglich weiterer Einzelheiten verweisen wir auf eine Artikel der Geschäftsführerin der Stadtentwässerung Dresden GmbH, Frau Gunda Röstel vom 20.3.2020, abrufbar über die Homepage www.stadtentwaesserung-dresden.de.
Fazit
Der Referentenentwurf zum Abwasserabgabengesetz führt zu finanziellen Mehrbelastungen der Abwasserentsorger. In welchem Umfang die Gewässerqualität verbessert wird, bleibt abzuwarten. Ziel einer Neuregelung könnte es sein, die ursprünglichen Verursacher von Schadstoffen zu einer Verhaltensänderung zu bewegen. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Gerne stehe ich für weitere Fragen persönlich zur Verfügung: