Mit Urteil vom 27. November 2019 (Aktenzeichen II R 24/17) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass für mehrere, miteinander verbundene Anträge auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft auch mehrere Gebühren erhoben werden. Die Entscheidung bietet Gelegenheit, sich die Möglichkeiten, aber auch die Grenzen einer verbindlichen Auskunft in Erinnerung zu rufen.
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