Transparenzbericht

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sind nach Art. 13 Abs. 1 der EU-VO verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach Ende des Kalenderjahres einen Transparenzbericht auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen, sofern sie im Jahr mindestens eine Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse durchführen.

Die FIDES Treuhand GmbH & Co. KG (im Folgenden FIDES) führt Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse im Sinne von § 316 a HGB durch. Darüber hinaus ist FIDES Abschlussprüfer bei Unternehmen, die wesentlicher Bestandteil eines kapitalmarktorientierten Konzerns sind, und bei Unternehmen, deren Aktien im Freiverkehr notiert sind. Ferner erbringen FIDES und ihre Gruppen­unter­nehmen weitere Dienstleistungen für kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken und Versicherungen wie zum Beispiel im Bereich der internationalen Rechnungslegung (IFRS), der Unternehmensbewertung, der Internen Revision, des IT-Audit und der IT-Beratung sowie der steuerlichen und rechtlichen Beratung.

Mit dem vorliegenden Transparenzbericht informieren wir Sie über unsere Gesell­schafts- und Leitungsstruktur, über unser Qualitätssicherungssystem sowie über die maßgebenden Vergütungsgrundlagen und geben darüber hinaus Finanz­infor­mationen über FIDES sowie die FIDES-Unternehmensgruppe.