Neuigkeiten im Bereich der Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen

(FMS 02/2018)

Etwa zweieinhalb Jahre nach der Änderung der Vorschriften zum handelsrechtlich maßgeblichen Rechnungs­zins für Alters­vorsorge­rückstellungen sind in diesem Bereich wieder aktuelle Entwicklungen zu verzeichnen. Die im Juli 2018 veröffentlichte Anpassung der versicherungs­mathematischen Sterbetafeln sowie das Ende 2017 verlautbarte BMF-Schreiben zu bilanz­steuerlichen Fragen bei Übertragungen von Pensions­verpflichtungen werfen verstärkt Fragestellungen zu den Pensions­rückstellungen auf. Des Weiteren ist die aktuelle Diskussion zur etwaigen Verfassungs­widrigkeit des steuerlich zugrunde zu legenden Rechnungs­zinssatz zu beachten.

Ziel der Veranstaltung ist es, einen grundlegenden Überblick über das Themengebiet „Rückstellungen für Pensions­verpflichtungen“ zu geben; hierbei sollen rechtliche, steuerliche und betriebswirtschaftliche Aspekte sowie handelsrechtliche Bilanzierungs­regelungen in verständlicher Form erläutert werden. Ergänzt werden diese Grundlagen durch themen­relevante Informationen aus Sicht eines Aktuars sowie Besonderheiten im Zusammenhang mit den o. a. aktuellen Entwicklungen.

ZIELGRUPPE

Die Veranstaltung richtet sich insbesondere an Unternehmenseigner und Geschäftsführer sowie leitende Mitarbeiter in den Bereichen Rechnungswesen und Personal.

SEMINARSCHWERPUNKTE

  • Rechtliche Grundlagen von Altersvorsorgeregelungen unter Berücksichtigung
    unterschiedlicher Durchführungswege und der Insolvenzsicherung
  • Rechtliche Ausgestaltung von einzeln vereinbarten Pensions­zusagen
  • Steuerliche Grundlagen im Zusammenhang mit Pensions­verpflichtungen
  • Bilanzsteuerliche Besonderheiten bei der Übertragung von Pensions­verpflichtungen
  • Bilanzierung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in handelsrechtlichen Jahresabschlüssen
  • Auswirkungen der Anpassung der Sterbetafeln auf den handelsrechtlichen Jahres­abschluss und das steuerlich maßgebliche Jahres­ergebnis
  • Risiko- und Schwachstellenanalysen sowie Leistungs- und Finanzierungs­gestaltungen
  • Finanz- und betriebswirtschaftliche Analysen bei bestehenden Alters­vorsorge­regelungen

Teilnahmegebühr

EUR 400,00 (zzg. gesetzl. USt.)

Für Mandanten der FIDES-Gruppe: EUR 230,00 (zzg. gesetzl. USt.) jeweils zzgl. EUR 20,00 Auslagenpauschale für Getränke, Seminarunterlagen etc. Ab der dritten teilnehmenden Person pro Unternehmen werden nur 50 % der Teilnahmegebühr berechnet.

Termin, Dauer und Ort der Veranstaltung:

Bremen 

Freitag, 30. November 2018, 9:00 – ca. 12:30 Uhr
FIDES Treuhand GmbH & Co. KG
Birkenstraße 37
28195 Bremen