Informationsveranstaltung "EU-Datenschutzgrundverordnung und neues Bundesdatenschutzgesetz"
Der Countdown zur Einführung des neuen Datenschutzrechts läuft - am 25. Mai 2016 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten, so dass sie nach einer zweijährigen Übergangsfrist zum 25. Mai 2018 für Unternehmen und Behörden verbindlich wird. Sofern Sie mit der Umsetzung noch nicht begonnen haben, ist es jetzt an der Zeit, zu handeln.
Jedoch nicht nur die DSGVO wird zu diesem Zeitpunkt wirksam. Die Bundesregierung hat eine novellierte Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes verabschiedet, welche die europäische Grundverordnung im nationalen Recht ergänzen wird. Darüber hinaus ist mit der E-Privacy-Verordnung ein weiteres Datenschutz-Gesetz in der Planung, welches insbesondere Regelungen im Bereich der Telekommunikation sowie der Werbung beinhalten soll. Zukünftig wird das europäische Datenschutzrecht somit nicht nur durch ein Gesetz, sondern durch mehrere gemeinsam zu beachtende Rechtsnormen geregelt.
Im Rahmen von drei Fachvorträgen werden Ihnen ausgewiesene Experten unseres Hauses wesentliche Neuregelungen vorstellen und Ihnen erste Handlungsempfehlungen aufzeigen:
Der erste Vortrag gibt Ihnen einen Überblick über die zukünftige Rechtslage im europäischen und deutschen Datenschutzrecht und beleuchtet die darin formulierten Anforderungen an ein durch die Unternehmen aufzubauendes IT-Sicherheits- und Datenschutzmanagementsystem. Dies umfasst beispielsweise neue Vorschriften zum systematischen Vorgehen unter Berücksichtigung von Risikoaspekten. In diesem Zusammenhang erläutern wir die Vorgehensweise, um eine systematische Vorbereitung auf die neuen Datenschutzgesetze sicherzustellen und deren Umsetzung möglichst noch rechtzeitig bis zum Ende der Übergangsfrist am 25. Mai 2018 abschließen zu können.
In unserem zweiten Vortrag erläutern wir die Änderungen, die sich durch die neuen Datenschutzgesetze bei der Verarbeitung von Daten im Rahmen der Auftragsverarbeitung ergeben. Diese betreffen nicht nur Auftraggeber, sondern bringen zahlreiche Verschärfungen und Erweiterungen der Haftung auch für Auftragnehmer. Wir erläutern darüber hinaus die Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Auftragsverarbeitung im Konzern.
Postalische Anschreiben, Direktmarketing, Werbe-E-Mails und Telefonakquise - zentrales Thema unseres dritten Vortrags sind die datenschutzrechtlichen Vorschriften zur Werbung. Wir geben einen Überblick über die zu erwartenden Änderungen sowie über Handlungsoptionen bei der datenschutzkonformen Gestaltung von Werbemaßnahmen.
Um Ihnen einen Überblick über die anstehenden Neuerungen und den daraus konkret entstehenden Handlungsbedarf zu geben, laden wir Sie herzlich ein zu unserer Informationsveranstaltung.
Der Referent:
Download der Vortragsunterlagen:
Nach den Vorträgen laden wir Sie herzlich zum Gedankenaustausch bei einem kleinen Imbiss ein. In diesem entspannten Rahmen beantworten Ihnen die Referenten gerne weiterführende und individuelle Fragen.
Wir würden uns freuen, Sie bei unserer - für Sie kostenlosen - Veranstaltung begrüßen zu dürfen. Um uns die Planung der Veranstaltung zu erleichtern, bitten wir Sie, sich bei Interesse bis zum 6. Februar 2018 anzumelden.
- veranstaltung@fides-online.de
- Tel.: +49 421 3013-320