EU-Datenschutz-grundverordnung und neues Bundesdatenschutzgesetz
Der Countdown zur Einführung des neuen Datenschutzrechts läuft – am 25. Mai 2016 ist die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft getreten, so dass sie nach einer zweijährigen Übergangsfrist zum 25. Mai 2018 für Unternehmen und Behörden verbindlich wird und das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ablöst.
Jedoch nicht nur die EU-DSGVO wird zu diesem Zeitpunkt wirksam. Die Bun-desregierung hat eine novellierte Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes verabschiedet, welche die europäische Grundverordnung im nationalen Recht ergänzen wird. Darüber hinaus soll auch die E-Privacy-Verordnung zeitgleich in Kraft treten, welche insbesondere Regelungen im Bereich der Telekommunikation sowie der Werbung beinhaltet. Zukünftig wird das europäische Datenschutzrecht somit nicht nur durch ein Gesetz, sondern durch mehrere gemeinsam zu betrachtende Rechtsnormen geregelt.
In unserem ersten Vortrag geben wir zunächst einen Überblick über die zukünftige Rechtslage im europäischen und deutschen Datenschutzrecht und beleuchten die darin formulierten Anforderungen an ein durch die Unternehmen aufzubauendes IT-Sicherheits- und Datenschutzmanagementsystem. Dies umfasst beispielsweise neue Vorschriften zum systematischen Vorgehen unter Berücksichtigung von Risikoaspekten. In einem weiteren Schwerpunkt erläutern wir Vorgehensweisen, um eine systematische Vorbereitung auf die neuen Datenschutzgesetze sicherzustellen und deren Umsetzung rechtzeitig bis zum Ende der Übergangsfrist am 25. Mai 2018 abzuschließen.
In zwei weiteren Vorträgen beleuchten wir exemplarisch zwei Spezialgebiete des Datenschutzrechts, welche die meisten Unternehmen betreffen: Die Auf-tragsverarbeitung und die Werbung.
In unserem zweiten Vortrag erläutern wir die Änderungen, die sich durch die neuen Datenschutzgesetze bei der Verarbeitung von Daten im Auftrag ergeben. Diese betreffen nicht nur Auftraggeber, sondern bringen zahlreiche Verschärfungen und Erweiterungen der Haftung auch für Auftragnehmer. Wir erläutern darüber hinaus die Anforderungen und Gestaltungsmöglichkeiten der Auftragsverarbeitung im Konzern.
Postalische Anschreiben, Direktmarketing, Werbe-Emails und Telefonakquise – zentrales Thema unseres dritten Vortrags sind die datenschutzrechtlichen Vorschriften zur Werbung. Wir geben einen Überblick über die zu erwartenden Änderungen sowie über Handlungsoptionen bei der datenschutzkonformen Gestaltung von Werbemaßnahmen.
Der Referent:
Download der Vortragsunterlagen:
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Osnabrück
Dienstag, 15. August 2017, 16:00–18:00 Uhr
Steigenberger Hotel Remarque
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49076 Osnabrück
BREMEN
Donnerstag, 17. August 2017, 16:00–18:00 Uhr
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28195 Bremen
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Donnerstag, 07. September 2017, 16:00–18:00 Uhr
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Bernhard-Nocht-Straße 97
20359 Hamburg
Nach den Vorträgen laden wir Sie zum Gedankenaustausch bei einem kleinen Imbiss ein. In diesem entspannten Rahmen beantworten Ihnen die Referenten selbstverständlich gerne weiterführende und individuelle Fragen.
Wir freuen uns, Sie auf unserer Veranstaltung begrüßen zu dürfen. Die Teilnahme ist für Sie kostenlos.
Um die Termine gezielter planen zu können, bitten wir Sie, sich bei Interesse bis zum 07. August 2017 anzumelden. Dazu können Sie uns eine E-Mail schreiben oder sich telefonisch mit uns in Verbindung setzen.
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