Unternehmer brauchen Partner. Auf Augenhöhe.

Mit unseren Mandanten teilen wir die Leidenschaft für unternehmerisches Denken und verantwortungsvolles Handeln. Diese Gemeinsamkeit schafft die Voraussetzung und das Vertrauen für einen nahen, klaren und beständigen Dialog. Auf Augenhöhe. An sechs deutschlandweiten Standorten.

Und auch über Grenzen hinaus – dank unserer Partnerschaft in der internationalen Allianz Praxity.

Kompetenz in der Tiefe.

Chancen klar aufzeigen und Grenzen ehrlich vermitteln – diesen Leitlinien folgend beraten wir unsere Mandanten nah und transparent. Mit jahrzehntelanger Erfahrung in unterschiedlichen Branchen und mit tiefen Kompetenzen in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung.

Beratung in der Breite.

Digitalisierung, Diversifizierung, Regulierung – durch unsere langjährige Expertise und branchenübergreifende Erkenntnisse wissen wir, mit welchem breiten Spektrum an Herausforderungen Unternehmen konfrontiert sind. Dieser interdisziplinäre Gedanke macht uns aus. Denn nur wer das Ganze betrachtet, kann auch im Detail überzeugen.

Partner? Nehmen wir wörtlich.

Partner? Nehmen wir wörtlich.

Verständnis für die individuellen Bedürfnisse unserer Mandanten kann man nicht akademisch kultivieren. Es entwickelt sich aus langjähriger Erfahrung und dem Wissen um die Perspektiven des Anderen. Darum sprechen Sie bei FIDES mit echten Unternehmern – unseren Partnern. Nicht einmal, sondern immer.

Sie suchen Partnerinnen & Partner zu einem bestimmten Thema?

Überraschen Sie uns:
Karriere bei FIDES.

Machen Sie einen Unterschied: Fachkompetenz kann uns überzeugen, aber Persönlichkeit wird uns begeistern. Zeigen Sie uns, was Sie können, und was in unserem Team fehlt. Wir sind gespannt auf Sie.

Unser Anlagetipp:
Investieren Sie in Wissen.

Energiepreisbremsen: Fristen 2024

Von den Änderungen sind die Unternehmen betroffen, deren Entlastungsbeträge (Preisbremsen, Erstattungen aus dem Energiekostendämpfungsprogramm u. a.) einen Betrag von insgesamt EUR 2,0 Mio. übersteigen.

Energiepreisbremsen: Handlungsbedarf aufgrund der DBAV

Von den Änderungen sind die Unternehmen betroffen, deren Entlastungsbeträge (Preisbremsen, Erstattungen aus dem Energiekostendämpfungsprogramm u. a.) einen Betrag von insgesamt EUR 2,0 Mio. übersteigen.

Zusätzliche Branchen von der BSI-KritisV betroffen

Durch die Änderung der BSI-Kritisverordnung sind ab 1. Januar 2024 Schwellenwerte für Krankenkassen gesenkt worden und Schwellenwerte für die Siedlungsabfallentsorgung festgelegt worden.

Änderungen im Stromsteuerrecht

Ab 1. Januar 2024 entfällt der Spitzenausgleich nach EnergieStG und nach StromStG sowie die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 StromStG für Strom, der aus bestimmter Biomasse, Klär- oder Deponiegas erzeugt wird. Grund dafür ist, dass diese Energieträger nicht mehr unter die erneuerbaren Energieträger i. S. d. Stromsteuerrechts fallen.

Vorsteuerabzug bei unentgeltlichen Zuwendungen

Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung hat der BFH entschieden, dass der anteilige Gewinn, der auf ein häusliches Arbeitszimmer in einer selbstgenutzten Wohnimmobilie entfällt, auch dann steuerfrei ist, wenn die Veräußerung innerhalb einer Frist von zehn Jahren nach der Anschaffung erfolgt.

Erleichterungen bei den Berichtspflichten gemäß CSRD und ESRS

Die Europäische Kommission hat auf der Grundlage der von der EFRAG erarbeiteten ESRS-Entwürfe aus November 2022 am 9. Juni 2023 den Entwurf einer Delegierten Verordnung zur Übernahme der ESRS mit einer Reihe von Erleichterungen zu den Berichtspflichten veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben. Stellungnahmen können noch bis zum 7. Juli 2023 eingereicht werden.
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