Besteuerung der öffentlichen Hand

Gebietskörperschaften und Gesellschaften des öffentlichen Sektors können steuerpflichtig sein: Wir unterstützen Sie bei der wirtschaftlichen Strukturierung Ihrer Aktivitäten.
Ihr Kontakt


Die öffentliche Hand unterliegt mit ihren Eigengesellschaften und Betrieben gewerblicher Art der Besteuerung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Verlustaktivitäten mit Gewinnaktivitäten zusammengefasst werden (steuerlicher Querverbund), um steuerliche Vorzüge zu erhalten. Dies erfordert eine entsprechende Strukturierung. Die wirtschaftlichen Vorteile können erheblich sein.

Gebietskörperschaften können als umsatzsteuerlicher Unternehmer oder außerhalb des Unternehmens handeln. Die umsatzsteuerlichen Folgen sind unterschiedlich. Durch Strukturierung lassen sich ggf. wirtschaftliche Vorteile für die Gebietskörperschaft erzielen.

Wir stehen Ihnen gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Seite, strukturieren Ihre Aktivitäten und übernehmen auch Deklarationsaufgaben.

Die Leistungsbeschreibung als Download