Das Jahressteuergesetz 2024 ist am Freitag, den 22. November 2024 im Bundesrat beschlossen worden. Dies nehmen wir zum Anlass über die nunmehr endgültige Verlängerung der Übergangsfrist zur Anwendung des § 2b UStG sowie weitere – insbesondere für Energieversorger relevante – Neuerungen zum Jahreswechsel zu informieren.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Innenumsätze innerhalb einer umsatzsteuerlichen Organschaft nicht steuerbar sind. Diese Entscheidung bringt weitreichende Vorteile für Unternehmen und bestätigt die bestehende Praxis in Deutschland.
Mit der bereits am 05.01.2023 in Kraft getretenen EU-Richtline zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD –, Richtlinie (EU) 2022/2464) hat die EU ein neues Kapitel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgeschlagen.
Von den Änderungen sind die Unternehmen betroffen, deren Entlastungsbeträge (Preisbremsen, Erstattungen aus dem Energiekostendämpfungsprogramm u. a.) einen Betrag von insgesamt EUR 2,0 Mio. übersteigen.
Von den Änderungen sind die Unternehmen betroffen, deren Entlastungsbeträge (Preisbremsen, Erstattungen aus dem Energiekostendämpfungsprogramm u. a.) einen Betrag von insgesamt EUR 2,0 Mio. übersteigen.
Durch die Änderung der BSI-Kritisverordnung sind ab 1. Januar 2024 Schwellenwerte für Krankenkassen gesenkt worden und Schwellenwerte für die Siedlungsabfallentsorgung festgelegt worden.
Ab 1. Januar 2024 entfällt der Spitzenausgleich nach EnergieStG und nach StromStG sowie die Steuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 StromStG für Strom, der aus bestimmter Biomasse, Klär- oder Deponiegas erzeugt wird. Grund dafür ist, dass diese Energieträger nicht mehr unter die erneuerbaren Energieträger i. S. d. Stromsteuerrechts fallen.
Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung hat der BFH entschieden, dass der anteilige Gewinn, der auf ein häusliches Arbeitszimmer in einer selbstgenutzten Wohnimmobilie entfällt, auch dann steuerfrei ist, wenn die Veräußerung innerhalb einer Frist von zehn Jahren nach der Anschaffung erfolgt.
Die Europäische Kommission hat auf der Grundlage der von der EFRAG erarbeiteten ESRS-Entwürfe aus November 2022 am 9. Juni 2023 den Entwurf einer Delegierten Verordnung zur Übernahme der ESRS mit einer Reihe von Erleichterungen zu den Berichtspflichten veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben. Stellungnahmen können noch bis zum 7. Juli 2023 eingereicht werden.
Die digitale Transformation hat in den letzten Jahren zu einem starken Wandel in der Gesellschaft geführt. Unternehmen, Regierungen und Bürger profitieren heute mehr denn je von den Fortschritten in der Digitalisierung und der IT-gestützten Automatisierung, gleichwohl steigt die Abhängigkeit von einer sicheren digitalen Infrastruktur.
Auch das Jahr 2022 hat wieder verschiedene Änderungen im steuerlichen Verfahrensrecht gebracht. Wiederum sind die Verwaltung und die Finanzrechtsprechung in diesem Teilbereich des Steurerrechts aktiv gewesen.
Grundsteuer-Reform: Hintergrund und Pflichten – Ein kurzer Überblick