Wie nahezu jedes Jahr hat auch 2021 Änderungen des steuerlichen Verfahrensrechts gebracht. Die Änderungen der AO durch diverse Steueränderungsgesetze haben dabei allerdings eine sehr unterschiedliche Bedeutung für die Praxis. Die wichtigsten Änderungen werden nachfolgend ausführlich gewürdigt, die übrigen der Vollständigkeit halber lediglich aufgeführt, insbesondere, wenn es sich um reine Folgeänderungen handelt. Die Neuerungen, die sich im steuerlichen Verfahrensrecht durch Verwaltungsverlautbarungen und höchstrichterliche Rechtsprechung im Wesentlichen des BFH, aber auch des BVerfG ergeben haben, werden in einem späteren Beitrag an dieser Stelle dargestellt.