Mit der bereits am 05.01.2023 in Kraft getretenen EU-Richtline zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD –, Richtlinie (EU) 2022/2464) hat die EU ein neues Kapitel in der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufgeschlagen.
Von den Änderungen sind die Unternehmen betroffen, deren Entlastungsbeträge (Preisbremsen, Erstattungen aus dem Energiekostendämpfungsprogramm u. a.) einen Betrag von insgesamt EUR 2,0 Mio. übersteigen.
Von den Änderungen sind die Unternehmen betroffen, deren Entlastungsbeträge (Preisbremsen, Erstattungen aus dem Energiekostendämpfungsprogramm u. a.) einen Betrag von insgesamt EUR 2,0 Mio. übersteigen.
Die Europäische Kommission hat auf der Grundlage der von der EFRAG erarbeiteten ESRS-Entwürfe aus November 2022 am 9. Juni 2023 den Entwurf einer Delegierten Verordnung zur Übernahme der ESRS mit einer Reihe von Erleichterungen zu den Berichtspflichten veröffentlicht und zur Konsultation freigegeben. Stellungnahmen können noch bis zum 7. Juli 2023 eingereicht werden.
Die krisenbedingten Preissteigerungen hat die Bundesregierung zu vielfältigen Gesetzesinitiativen veranlasst, die die Bürger und Unternehmen entlasten.
Die Großhandelspreise für Strom steigen stetig. Dies stellt Industrieunternehmen vor große Herausforderungen. Besonders wenn sie im internationalen Wettbewerb stehen und die Preise nicht an die eigenen Kunden weitergeben können, stellen die erhöhten Kosten einen erheblichen Wettbewerbsnachteil dar.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Klimaschutzgesetz vom 12.12.2019 für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das neue Klimaschutzgesetz ist wesentlich umfangreicher als das KSG 2019.
Wasserstoff gilt als "Energieträger der Zukunft". Bund und Länder fördern den Ausbau der neuen Technologie mit acht Milliarden Euro. Damit die Energiewende gelingt, wird vor allem „grüner“ Wasserstoff in ausreichender Menge benötigt.
Um der Problematik des „Carbon-Leakage“ entgegenzuwirken, hat die EU-Kommission als einen Bestandteil des Klimapaketes, das Konzept des CO2-Grenzausgleichsmechanismus entwickelt.
Mit dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende wurde die rechtliche Grundlage für den Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen geschaffen. Es bündelt die Vorgaben zur Messung und zum Messstellenbetrieb, regelt technische Anforderungen, die Finanzierung und die Datenkommunikation und legt damit die Grundlagen für die Einführung intelligenter Messsysteme.
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