
2015 hat das IT-Sicherheitsgesetz das BSI-Gesetz erweitert, jetzt legt der Staat nach – ein Interview mit unserem Manager Björn Haje über IT-Gesetze und den deutschen Mittelstand
Das IT-Sicherheitsgesetz hat in seiner jetzigen Form auf der Welt Seltenheitswert. Nur wenige andere Staaten sorgen mit den Gesetzen einer Bundesbehörde so detailliert für den Schutz der wichtigsten Versorger. Seit 2015 gilt das Gesetz. Ergänzt wird es durch die BSI-Kritisverordnung, die festlegt, welche Unternehmen als Betreiber Kritischer Infrastruktur gelten. Das IT-Sicherheitsgesetz hat den Tätigkeitsbereich des IT-Beraters um eine juristische Dimension erweitert. Was ein derart einzigartiges Gesetz für die Betreiber bedeutet, erzählt Björn Haje im Interview.








