Die krisenbedingten Preissteigerungen hat die Bundesregierung zu vielfältigen Gesetzesinitiativen veranlasst, die die Bürger und Unternehmen entlasten.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden die Sachverhalte, über die im Anhang zum Jahresabschluss zu berichten ist, ständig erweitert.
Wie nahezu jedes Jahr hat auch 2021 Änderungen des steuerlichen Verfahrensrechts gebracht. Die Änderungen der AO durch diverse Steueränderungsgesetze haben dabei allerdings eine sehr unterschiedliche Bedeutung für die Praxis. Die wichtigsten Änderungen werden nachfolgend ausführlich gewürdigt, die übrigen der Vollständigkeit halber lediglich aufgeführt, insbesondere, wenn es sich um reine Folgeänderungen handelt. Die Neuerungen, die sich im steuerlichen Verfahrensrecht durch Verwaltungsverlautbarungen und höchstrichterliche Rechtsprechung im Wesentlichen des BFH, aber auch des BVerfG ergeben haben, werden in einem späteren Beitrag an dieser Stelle dargestellt.
Unternehmen sind kontinuierlich Cyberangriffen ausgesetzt, die ein hohes Risiko für den Geschäftsbetrieb darstellen können. Dabei werden die Angriffe immer ausgereifter. Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen durch Pandemie, Lieferprobleme und Ukrainekrise zusehends verändert. Eine aktive Steuerung der Risiken ist daher unerlässlich.
Mit Beschluss vom 8. Juli 2021 hat das Bundesverfassungsgericht den gesetzlichen Zinssatz von 6 % für Steuernachzahlungen für die Zeit ab 2014 als verfassungswidrig eingestuft.
Mit Beschluss vom 8. Juli 2021 hat das Bundesverfassungsgericht den gesetzlichen Zinssatz von 6 % für die Zeit ab 2014 als verfassungswidrig eingestuft. Das Bundesfinanzministerium hat sich jetzt in einem Schreiben vom 17. September 2021 zu verschiedenen Praxisfragen der Umsetzung dieser Entscheidung geäußert.
Seit drei Jahren besteht die EU-Datenschutzgrundverordnung – nun kommt ein neues, ergänzendes Datenschutzgesetz in Deutschland.
Die Großhandelspreise für Strom steigen stetig. Dies stellt Industrieunternehmen vor große Herausforderungen. Besonders wenn sie im internationalen Wettbewerb stehen und die Preise nicht an die eigenen Kunden weitergeben können, stellen die erhöhten Kosten einen erheblichen Wettbewerbsnachteil dar.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Klimaschutzgesetz vom 12.12.2019 für teilweise verfassungswidrig erklärt. Das neue Klimaschutzgesetz ist wesentlich umfangreicher als das KSG 2019.
Wasserstoff gilt als "Energieträger der Zukunft". Bund und Länder fördern den Ausbau der neuen Technologie mit acht Milliarden Euro. Damit die Energiewende gelingt, wird vor allem „grüner“ Wasserstoff in ausreichender Menge benötigt.
Gegen die Auffassung der Finanzverwaltung hat der BFH entschieden, dass der anteilige Gewinn, der auf ein häusliches Arbeitszimmer in einer selbstgenutzten Wohnimmobilie entfällt, auch dann steuerfrei ist, wenn die Veräußerung innerhalb einer Frist von zehn Jahren nach der Anschaffung erfolgt.
Um der Problematik des „Carbon-Leakage“ entgegenzuwirken, hat die EU-Kommission als einen Bestandteil des Klimapaketes, das Konzept des CO2-Grenzausgleichsmechanismus entwickelt.