Zollrecht und Verbrauchsteuern

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Wenn Sie als Unternehmen international aktiv sind, sollten Sie auch alle Vorteile des Zollrechts und der Verbrauchsteuern nutzen, um Kosten zu minimieren. 

Viele Unternehmen agieren immer häufiger auch auf internationalen Märkten. Umso bedeutender ist die qualifizierte und nutzbringende Anwendung des Zollrechts. Zollrechtliche Qualifikationen – etwa der „Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO)“ – sind  notwendig für die erfolgreiche Gestaltung Ihrer nationalen und internationalen unternehmerischen Geschäftsbeziehungen.

Das Zollrechtsverfahren ist formalistisch geprägt. Die Folge: Schon kleinste Verfehlungen können zu finanziellen Nachteilen führen. Darüber hinaus kann es auch noch zu Bußgeld- und Strafverfahren oder zum Verlust von zollrechtlichen Verfahrens­vereinfachungen mit weitreichenden Folgen für Ihr Unternehmen kommen.

Bei richtiger Gestaltung und Ausnutzung des Zollverfahrens profitieren Sie und Ihr Unternehmen auch von Erleichterungen oder Reduzierungen. Voraussetzung dafür sind fundierte Kenntnisse des Zollrechts.

VERBRAUCHSTEUERN

In jedem Unternehmen fallen offen oder verdeckt Verbrauchsteuern an – etwa die Energiesteuer oder die Stromsteuer. Diese Steuern sind in der Regel erhebliche Kostenfaktoren. Zu den Verbrauchsteuern zählen aber auch die Branntweinsteuer, die Schaumweinsteuer, die Biersteuer, die Tabaksteuer und die Kaffeesteuer.

Das Verbrauchsteuerverfahren ist einerseits durch zahlreiche Pflichten geprägt. Andererseits haben Sie verschiedene Möglichkeiten der Gestaltung, durch die Sie Steuervorteile für Ihr Unternehmen nutzen können.

Beim Zollrecht und den Verbrauchsteuern unterstützt FIDES Sie unter anderem mit diesen Leistungen:

  • Analyse und Beurteilung von Zoll- und Verbrauchsteuersachverhalten.
  • Prüfung von Verbrauchsteuer- und Einfuhrabgabenbescheiden.
  • Unterstützung bei Betriebsprüfungen, Rechtsbehelfsverfahren und Finanzgerichtsverfahren.
  • Optimierung der unternehmerischen Verfahrensabläufe.
  • Unterstützung bei der Erstellung von unternehmensinternen Organisations- und Arbeitsanweisungen.
  • Inhouse-Schulungen zum Zollrecht und Verbrauchsteuerrecht.
  • Unterstützung bei der Erlangung des Status „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)“.
  • Ermittlung von Vergütungsmöglichkeiten bei Energiesteuern und Stellung von Vergütungsanträgen.