Internationales Steuerrecht

Die Herausforderung: Auslandsaktivitäten für den Mittelstand zu gestalten. Gemeinsam finden wir einen Weg, wie Sie geringere Lohnkosten und Steuerbelastungen in anderen Ländern nutzen können.

Durch internationale Märkte und Geschäftsbeziehungen können auch mittelständische Unternehmen immer häufiger geringere Lohnkosten und Steuerbelastungen in anderen Ländern nutzen, um Kosten im Unternehmen zu senken. Der deutsche Gesetzgeber hat jedoch zahlreiche Hürden aufgebaut, die eine Verlagerung unternehmerischer Tätigkeiten in das niedrig besteuerte Ausland erschweren. Für den europäischen Wirtschaftsraum hat der Europäische Gerichtshof durch Auslegung der Grundfreiheiten des EG-Vertrags mittlerweile einige dieser steuerlichen Schranken beseitigt.

Wir beraten Sie bei der Gestaltung und Durchführung Ihrer Auslandsaktivitäten. Dabei können wir als Mitglied von Praxity, AISBL, der weltweit größten Allianz unabhängiger Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsfirmen, auf ein weltweites Netz an Partnerfirmen zurückgreifen. Im Bereich des internationalen Steuerrechts beraten und begleiten wir Sie und Ihre internationalen Geschäftstätigkeiten umfassend, mit verlässlichem Erfolg.

Wir unterstützen Sie bei der:

  • Standort- und Rechtsformwahl
  • Vermeidung der Aufdeckung stiller Reserven und der Hinzurechnungsbesteuerung
  • Angemessenheitsprüfung
  • Dokumentation konzerninterner Verrechnungspreise

Die Leistungsbeschreibung als Download