Sonderprüfungen und Bestätigungsleistungen
Wir erstellen für Sie gewissenhaft außerordentliche Prüfungsleistungen und Gutachten – gesetzlich und freiwillig.
Die Leistungsbeschreibung als Download
Neben den Jahresabschlussprüfungen gibt es eine Reihe weiterer Prüfungen, die der Gesetzgeber verlangt – oder ein Unternehmen freiwillig bei einem Wirtschaftsprüfer beauftragt. Wenn Ihr Unternehmen gesellschaftsrechtliche Änderungen plant, benötigen Sie außerdem bestimmte Bestätigungen. Als Wirtschaftsprüfer mit einem großen Mandantenkreis kennen wir uns in beiden Fällen aus.
Nutzen Sie unsere Erfahrung und unsere Gewissenhaftigkeit in der versierten Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen sowie Bestätigungsleistungen. Dazu gehören:
- Qualitätskontrollprüfungen nach § 57a WPO (Wirtschaftsprüferordnung)
- Prüfung nach den Vorschriften des KWK-G und EEG
- Prüfungen nach der Verpackungsverordnung (DSD-Entgeltprüfungen)
- Prüfungen nach dem Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetz
- Sacheinlage- und Gründungsprüfungen
- Verschmelzungs- und sonstige Umwandlungsprüfungen
- Prüfungen nach aktienrechtlichen Sondervorschriften
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
- Zuwendungsprüfungen
- Mittelverwendungsprüfungen
- Kreditwürdigkeitsprüfungen
- Gerichtliche und außergerichtliche Gutachten