Sonderprüfungen und Bestätigungsleistungen

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Wir erstellen für Sie gewissenhaft außerordentliche Prüfungsleistungen und Gutachten – gesetzlich und freiwillig.

Neben den Jahresabschlussprüfungen gibt es eine Reihe weiterer Prüfungen, die der Gesetzgeber verlangt – oder ein Unternehmen freiwillig bei einem Wirtschaftsprüfer beauftragt. Wenn Ihr Unternehmen gesellschaftsrechtliche Änderungen plant, benötigen Sie außerdem bestimmte Bestätigungen. Als Wirtschaftsprüfer mit einem großen Mandantenkreis kennen wir uns in beiden Fällen aus.

Nutzen Sie unsere Erfahrung und unsere Gewissenhaftigkeit in der versierten Durchführung von gesetzlichen und freiwilligen Sonderprüfungen sowie Bestätigungsleistungen. Dazu gehören:

  • Qualitätskontrollprüfungen nach § 57a WPO (Wirtschaftsprüferordnung)
  • Prüfung nach den Vorschriften des KWK-G und EEG
  • Prüfungen nach der Verpackungsverordnung (DSD-Entgeltprüfungen)
  • Prüfungen nach dem Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetz
  • Sacheinlage- und Gründungsprüfungen
  • Verschmelzungs- und sonstige Umwandlungsprüfungen
  • Prüfungen nach aktienrechtlichen Sondervorschriften
  • Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
  • Zuwendungsprüfungen
  • Mittelverwendungsprüfungen
  • Kreditwürdigkeitsprüfungen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Gutachten
  • Prüfungen nach § 8a BSIG – KRITIS-Prüfung
  • Prüfung von Cloud-Diensten nach dem Cloud Computing Compliance Criteria Catalogue – BSI C5:2020
  • Prüfung von Softwareprodukten nach IDW PS 880 n.F.
  • Prüfung der GoBD-Compliance
  • Prüfung des dienstleistungsbezogenen Kontrollsystems nach IDW PS 951 / ISAE 3402