Informationssicherheit für Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister
In einer zunehmend digitalisierten Finanzwelt bildet der Einsatz von modernen IT-Systemen und eine gut organisierte Informationssicherheit das Fundament unternehmerischer Resilienz. Insbesondere Banken und Versicherungen sind komplexen und sich dynamisch entwickelnden Cyber-Risiken ausgesetzt. Durch das Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG) sind in Deutschland zudem weitere Finanzdienstleistungsinstitute davon betroffen. Die europäische DORA-Verordnung dient in diesem Umfeld zur Schaffung „digitaler operationeller Resilienz“ im Banken- und Versicherungssektor. Die ab dem 17. Januar 2025 geltende Verordnung setzt neue verbindliche Maßstäbe für die IT-Sicherheit und operationelle Widerstandsfähigkeit von Finanzinstituten und verpflichtet Unternehmen zu einem ganzheitlichen, systematischen Ansatz im Umgang mit digitalen Bedrohungen und Risiken.
Wir beraten und unterstützen Sie umfassend bei der Umsetzung der Anforderungen der DORA-Verordnung.
Vorteile
- Strategische Expertise: Neutraler, hochspezialisierter Blick auf bestehende Sicherheitsarchitekturen mit Fokus auf DORA-konforme Implementierung
- Risikominimierung: Systematische Identifikation von Handlungsbedarf bezüglich Informationssicherheitsrisiken
- Aufbau eines strukturierten und DORA-konformen IKT-Risikomanagementrahmens
- Compliance-Sicherheit: Gewährleistung der regulatorischen Konformität mit den DORA-Anforderungen
- Ressourceneffizienz und Entlastung eigener Mitarbeiter: Zielgerichtete Nutzung interner Ressourcen in Kombination mit externer Fachkompetenz
- Zukunftssicherung: Aufbau eines wirksamen, anpassungsfähigen Informationssicherheitsmanagements unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips
Initialer Aufnahmeworkshop / Gap-Analyse
Wir beginnen unsere Zusammenarbeit, indem wir gemeinsam mit Ihnen eine umfassende Analyse Ihrer bestehenden Organisationsstrukturen, insbesondere der Aufbau- und Ablauforganisation, der bestehenden IT-Infrastruktur und des vorhandenen Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) durchführen. Dabei berücksichtigen wir, sofern erforderlich, auch die aufsichtlichen Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin an die IT (bspw. BAIT), welche ab 2025 schrittweise außer Kraft gesetzt werden. Des Weiteren betrachten wir den Status Quo des Business Continuity Managements (BCM) zur Organisation der Aufrechterhaltung des Gesamtgeschäftsbetriebs. Mittels einer systematischen Gap-Analyse identifizieren wir schließlich etwaige bestehende Handlungsbedarfe und erarbeiten einen Maßnahmenplan zum Aufbau eines DORA-konformen Informationssicherheitsmanagements sowie des in diesem Zusammenhang relevanten IT- und Business Continuity Managements.
Kontinuierliche Begleitung bei der Implementierung und Revision
Nach der Abstimmung des Maßnahmenplans begleiten wir Sie bei der ganzheitlichen Implementierung eines robusten IKT-Risikomanagementrahmens. Unser Beratungsansatz umfasst ergänzend die Entwicklung eines maßgeschneiderten IT-Governance-Rahmens, der die Anforderungen an das IT- und Business Continuity Management angemessen integriert. Wir unterstützen Sie zudem beim Aufbau systematischer Incidentmanagement-Prozesse und der Konzeption von Resilienz- und Kontinuitätsstrategien. Durch kontinuierliche Überprüfung und strategische Optimierung der Sicherheitsarchitektur gewährleisten wir eine dynamische Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Bedrohungsszenarien.
Auf Wunsch begleiten wir Sie kontinuierlich durch Beratung und Coaching oder die Unterstützung Ihrer Innenrevision bzw. die Durchführung von IT-Audits zur turnusmäßigen Kontrolle der Aktualität, Angemessenheit und Wirksamkeit Ihres IKT-Risikomanagementrahmens. Die Form unserer Prüfung und Berichterstattung stimmen wir individuell mit Ihnen ab – beispielsweise in Form eines pragmatischen, priorisierten Maßnahmenplans oder einer prüferischen Bescheinigung.