NIS-2-Beratung

Die ab Oktober 2024 auch in Deutschland wirksam werdende NIS-2-Richtlinie soll in Unternehmen die Resilienz gegenüber Cyber-Angriffen und IT-Ausfällen stärken. Dafür wird im Herbst ein entsprechendes Gesetz zur nationalen Umsetzung (NIS-2-Umsetzungsgesetz, NIS2UmsuCG) verabschiedet werden und in Kraft treten.

Ab diesem Zeitpunkt werden Unternehmen mit mindestens 50 Beschäftigten oder 10 Mio. EUR Jahresumsatz zur Umsetzung erhöhter Anforderungen an die IT-Sicherheit verpflichtet, sofern Sie in den gesetzlich definierten Sektoren tätig sind. Gemäß dem Branchenverband Bitkom sollen davon allein in Deutschland 30.000 Unternehmen betroffen sein. Ebenfalls von den neuen Anforderungen betroffen sein können Dienstleister, sofern sie für Unternehmen tätig sind, die unter den Geltungsbereich des neuen Gesetzes fallen.

Wir unterstützen Sie dabei, die NIS-2-Richtlinie in Ihrem Unternehmen umzusetzen und es damit fit für die Zukunft und gestärkt für Bedrohungen im Bereich Cybersicherheit und weiteren Ausnahmesituationen zu machen.

Vorteile

  • Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen aus der NIS-2-Richtlinie
  • Erhöhung der Ausfallsicherheit Ihrer IT und Reduzierung des Risikos von Ausfallzeiten
  • Optimierung der Cyber-Resilienz ihrer IT und ihrer Geschäftsprozesse
  • Verbesserung des Verständnisses von Gesellschaftern und Stakeholdern
  • Vertrauensgewinn bei Kunden und Geschäftspartnern
  • Identifizierung kritischer Prozesse und Infrastrukturen
  • Aufdeckung von Schwachstellen und Bedrohungen für Ihren IT- und Geschäftsbetrieb

Aufnahme-Workshop: „NIS-2-Quickcheck“

Klarheit über etwaige in Ihrem Unternehmen bestehende IT-Risiken und die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen aus der NIS-2-Richtlinie bzw. dem NIS2UmsuCG sind für Sie entscheidend. Wir führen gemeinsam mit Ihnen einen moderierten Workshop durch, in welchem wir Ihr Unternehmen kennenlernen und systematisch identifizieren, welche Risiken für Ihren IT-Betrieb bestehen, wie Ihre bestehenden IT-Sicherheitsmaßnahmen zu beurteilen sind und in welchen Bereichen es noch Handlungsbedarf zur Umsetzung der NIS-2-Richtline gibt. Als Ergebnis erhalten Sie von uns einen konkreten, priorisierten Maßnahmenplan. Dieser verschafft Ihnen Klarheit darüber, was bei Ihnen noch zu tun ist und welche Maßnahmen wirklich wichtig sind, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Auch wenn Sie sich mit Ihrem Unternehmen im Bereich IT-Sicherheit bereits gut aufgestellt fühlen, unterstützen wir Sie gern. Als zuverlässiger und unabhängiger Partner überprüfen wir, ob Sie bereits wirksam gegen IT- und Betriebsausfälle gewappnet sind oder ob noch Handlungsbedarf besteht.

Konzeption und Implementierung der IT-Sicherheit

Im Mittelpunkt Ihres NIS-2-Projekts steht der Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS). Dieses beinhaltet auch den Aufbau eines IT-Risikomanagementsystems und konkrete Maßnahmen zur Vermeidung und Behandlung von Störungen und Cyberangriffen, bspw. in Form eines IT-Notfallkonzepts. Wir begleiten Sie bei der systematischen Konzeption und Implementierung der NIS-2-Richtlinie. Basierend auf den in Ihrem Haus identifizierten Handlungsfeldern und dem gemeinsam erarbeiteten Maßnahmenplan führen wir Sie durch die wesentlichen Schritte der Konzeption von Prozessen und Maßnahmen und unterstützen Sie über diese Projektphasen bis zur erfolgreichen Umsetzung.

Wenn Sie sich nicht nur bei der IT-Sicherheit gut aufstellen und darüber hinaus auch ihren gesamten Geschäftsbetrieb gegen Ausfälle schützen wollen, unterstützen wir Sie gern durch unsere Leistungen zur Beratung beim Business Continuity Management (BCM)

Ihre Ansprechpartner

Dr. Ralf Kollmann

Prokurist, Senior Manager

Björn Haje

Manager

Die Leistungsbeschreibung als Download