Aktuelle Energiefragen zum Jahreswechsel 2022/2023

Ihre Ansprechpartner

Ernst-Wilhelm Hoppe

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Stefanie Stuntebeck

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Die krisenbedingten Preissteigerungen hat die Bundesregierung zu vielfältigen Gesetzesinitiativen veranlasst, die die Bürger und Unternehmen entlasten. Die betrifft sowohl

  • die Senkung der Arbeitspreise (für Unternehmen) bzw. des Gesamtpreises,
  • die Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gas- und Fernwärmelieferungen,
  • Maßnahmen zur Absenkung der Netzentgelte.

Die Gesetze und ihre Folgen sind komplex insbesondere hinsichtlich der Erstattungsverfahren und ihrer Voraussetzungen sowie der Auswirkungen insbesondere auf

Kompensierend sind von Stromerzeugern Übererlöse abzuführen (Strom) bzw. im Bereich fossiler Energieunternehmen im Gasbereich (Förderung, Raffinerien) Übergewinne zu versteuern. Die Auswirkungen betreffen teilweise das Geschäftsjahr 2022 und sind im Jahresabschluss 2022 zu berücksichtigen. Im Wesentlichen betreffen sie Zeiträume ab Januar 2023 und sind bei Preiskalkulationen und Gebührenkalkulationen sowie der Haushalts- und Wirtschaftsplanung bereits jetzt zu berücksichtigen. Diese Folgen sind je nach Bedeutung ggf. bereits im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 darzustellen.

  • Energie-verbrauchende Unternehmen,
  • Stromerzeugungsanlagenbetreiber und
  • Energieversorgungsunternehmen

Um die gebotenen Möglichkeiten optimal nutzen zu können und nichts zu versäumen, ist es wichtig zu erkennen,

  • welche Auswirkungen die Gesetze haben, sei es für das Geschäftsjahr 2022 und/oder erst für Folgezeiträume,
  • welche Vorbereitungen zu treffen sind,
  • welche Antragsfristen zu beachten sind und
  • inwieweit Testate erforderlich sind.

Die verlinkte Information gibt den gegenwärtigen Stand (Anfang/Mitte Dezember 2022) wieder. Änderungen durch Verordnungen, Richtlinien etc. sind möglich. Die Information ersetzt keine individuelle Beratung.