
1930: EINFÜHRUNG ZUR PFLICHT DER ABSCHLUSSPRÜFUNG FÜR AKTIEN- UND KOMMANDITGESELLSCHAFTEN AA.
Nach dem Zusammenbruch der Frankfurter Allgemeinen Versicherungs-AG sowie der New Yorker Börse 1929 werden neue gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht, die die Kontrolle der Unternehmensverwaltungen zum Ziel haben. Von nun an müssen Aktiengesellschaften ihre Bilanzen offenlegen und sind dazu verpflichtet, eine Abschlussprüfung erstellen zu lassen. Diese soll zukünftig ein unabhängiger Prüfer übernehmen. FIDES ist für diese Aufgabe bestens gerüstet.


1931: GEBURTSSTUNDE DES DEUTSCHEN WIRTSCHAFTSPRÜFERS.
Aufgrund von Misswirtschaft bricht der Textilkonzern Nordwolle zusammen. Dieser große Industriekonzern mit Sitz in Bremen und Delmenhorst und zeitweise 28.000 Beschäftigten muss im Juni 1931 Konkurs anmelden. Die Weltwirtschaftskrise hat Deutschland und Bremen erfasst.
Am 15. Dezember 1931 wird den Wirtschaftsprüfern die Vorbehaltsaufgabe zur Ausübung der Abschlussprüfertätigkeit übertragen. Die Wirtschaft hat ein großes Interesse an qualifizierten und unabhängigen Prüfern. Insbesondere im Rechnungswesen will sie für ihre Unternehmen professionelle Unterstützung.
1932: FIDES WIRD EINE FREIE AKTIENGESELLSCHAFT UND OFFIZIELL ALS WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT ZUGELASSEN.
Durch den Verkauf der FIDES-Aktien an die damaligen Vorstandsmitglieder wird FIDES zu einer von Banken unabhängigen Prüfungsgesellschaft.
Am 31. März 1932 wird FIDES die erste anerkannte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit öffentlich bestellten Wirtschaftsprüfern in Bremen – und bleibt in den folgenden 50 Jahren auch die einzige. Gleichzeitig wird FIDES Mitglied im Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW), das kurz zuvor am 15. Februar 1932 vom Institut für das Revisions- und Treuhandwesen e.V. in das IDW umfirmiert worden ist.


1937: FIDES BEKOMMT EINE NEUE RECHTSFORM.
Um die Persönlichkeiten der tätigen Partner mehr in den Vordergrund zu rücken, wird am 14. Mai 1937 aus der FIDES Treuhand-Aktiengesellschaft die FIDES Treuhand-Kommanditgesellschaft.