Erbschaft- und Schenkungsteuer

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Jede Erbschaft und jede Schenkung ist Anlass für den Fiskus, das übergehende Vermögen zu besteuern. Wir helfen Ihnen, Ihre Steuerlast hierbei so gering wie möglich zu halten.

Beim Vererben und Schenken stellt sich stets auch die Frage nach der Besteuerung des übergehenden Vermögens. Die fehlende Planung und Strukturierung kann bei Erben und Beschenkten zu unerwarteter Steuerlast führen und sie zur Veräußerung von Vermögenssubstanz zwingen, um Steuerschulden zu tilgen.

Dabei eröffnet die rechtzeitige Beratung, etwa im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge, vielfältige Möglichkeiten, die Steuerlast durch Ausnutzung von Steuer­frei­be­trägen, Steuer­be­freiungen oder ent­sprechen­den Ge­stalt­ungen zu re­duzieren. Die Be­teilig­ten haben hiervon einen direkten Nut­zen.

Für Sie als Unternehmer ist hierbei die rechtzeitige Strukturierung der Unter­nehmens­nach­folge von besonderer – häufig existenzieller – Bedeutung: Durch die gezielte In­an­spruch­nahme von Steuer­ver­günstigun­gen kann die Steuer­be­lastung minimiert und der Fort­be­stand des Unter­nehmens ge­sichert werden.

Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen bei der steuer­opti­mierten Über­tragung des Ver­mögens zur Seite. Zusammen mit den Rechts­an­wälten be­raten wir Sie inter­dis­ziplinär nicht nur in Fragen der Erbschaft- und Schenkung­­steuer, sondern auch bei der Lösung erb- und gesellschafts­rechtlicher Frage­stellungen.