Jede Erbschaft und jede Schenkung ist Anlass für den Fiskus, das übergehende Vermögen zu besteuern. Wir helfen Ihnen, Ihre Steuerlast hierbei so gering wie möglich zu halten.
Beim Vererben und Schenken stellt sich stets auch die Frage nach der Besteuerung des übergehenden Vermögens. Die fehlende Planung und Strukturierung kann bei Erben und Beschenkten zu unerwarteter Steuerlast führen und sie zur Veräußerung von Vermögenssubstanz zwingen, um Steuerschulden zu tilgen.
Dabei eröffnet die rechtzeitige Beratung, etwa im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge, vielfältige Möglichkeiten, die Steuerlast durch Ausnutzung von Steuerfreibeträgen, Steuerbefreiungen oder entsprechenden Gestaltungen zu reduzieren. Die Beteiligten haben hiervon einen direkten Nutzen.
Für Sie als Unternehmer ist hierbei die rechtzeitige Strukturierung der Unternehmensnachfolge von besonderer – häufig existenzieller – Bedeutung: Durch die gezielte Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen kann die Steuerbelastung minimiert und der Fortbestand des Unternehmens gesichert werden.
Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem Fachwissen bei der steueroptimierten Übertragung des Vermögens zur Seite. Zusammen mit den Rechtsanwälten beraten wir Sie interdisziplinär nicht nur in Fragen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch bei der Lösung erb- und gesellschaftsrechtlicher Fragestellungen.