Prüfung bei Sanierung und Insolvenz

Ihre Ansprechpartner an unseren Standorten

Für Amtsgerichte und Gläubigerausschüsse haben wir moderne Prüftechniken für ein verlässliches Gesamtergebnis entwickelt.


Die Insolvenzordnung sieht ein stufenartiges Prüfungssystem für die Rechnungslegung des Insolvenzverwalters (bzw. des schuldnerischen Unternehmens bei Eigenverwaltungen) vor. Bei Verfahren, in denen ein Gläubigerausschuss besteht, hat dieser laufend zeitnah den Geldbestand und -verkehr prüfen zu lassen (sog. „Kassenprüfung“). Das Insolvenzgericht kann darüber hinaus während des Verfahrens Zwischenrechnungsprüfungen anordnen. Bei Abschluss eines Verfahrens erfolgt die Prüfung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters durch das Insolvenzgericht. Für diese Aufgaben brauchen Sie einen anerkannten und in Insolvenzangelegenheiten erfahrenen Wirtschaftsprüfer.


Wir bieten ein umfassendes Paket an Prüfungsleistungen an – für Gläubigerausschüsse oder Insolvenzgerichte. Auch Insolvenzverwalter haben aus haftungsrechtlichen Gründen ein Interesse an einer zeitnahen Prüfung ihrer Rechnungslegung.

Im Bereich Prüfung bei Sanierung und Insolvenz ist FIDES deutschlandweit tätig. Mit sorgfältig zusammengestellten Teams – unter der Leitung spezialisierter Wirtschaftsprüfer – führen wir erfolgreich in Insolvenzverfahren Prüfungen mit komplexen fachlichen und technischen Anforderungen durch. Dabei ist die interdisziplinäre Aufstellung unsere ausdrückliche Stärke, insbesondere bei Schlussrechnungs- und Kassenprüfungen sowie andere betriebswirtschaftliche Leistungen für Großinsolvenzen.

Ein entscheidender Vorteil für Sie: Wir verwenden moderne Prüfungstechniken. Mit einem risikoorientierten Prüfungsansatz, sofern erforderlich mit IT-gestützter Stichprobenauswahl oder Datenanalyse durch Revisionssoftware, gewährleisten wir einen effizienten und professionellen Prüfungsverlauf. So verringern wir die zeitliche Bindung der Prüfungsbeauftragten von Gericht und Gläubigerausschüssen  – und garantieren ein verlässliches Prüfungsergebnis.