Prüfung nach dem Verpackungsgesetz

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Wir helfen Ihnen bei der Erfüllung Ihrer verpackungsrechtlichen Pflichten, damit Sie allen Anforderungen des neuen Verpackungsgesetzes und der zentralen Stelle gerecht werden.


Das neue Verpackungsgesetz VerpackG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen) ist zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten und löst die bis dahin geltende Verpackungsverordnung ab.


Wie bisher sind Unternehmen zur Entsorgung Ihrer Verkaufsverpackungen verpflichtet. Um dieser Verpflichtung nachzukommen sind Verträge mit Dualen System – in Ausnahmefällen Branchenlösungen –  zu schließen.

Darüber hinaus sind Unternehmen nun verpflichtet, sich bei der neu geschaffenen „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ zu registrieren und eine geprüfte Vollständigkeitserklärung über die in Verkehr gebrachte Verpackungsmenge bei der zentralen Stelle zu hinterlegen. Die Verträge mit den dualen Systemen schreiben in der Regel weiterhin eine Prüfung und Bescheinigung der gemeldeten Verkaufsverpackungen vor.

Wir sind seit mehreren Jahren deutschlandweit und im benachbarten Ausland mit der Prüfung von Entsorgungsentgelten befasst und verfügen über die notwendige fachliche Expertise, um die Prüfung effizient durchzuführen. Die Prüfung erfolgt nach den Vorgaben der „Prüfleitlinie Vollständigkeitserklärungen“ der „Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister“ und des entsprechenden IDW-Prüfungshinweises. Der Schwerpunkt ist eine unterjährige Systemprüfung, deren Ergebnis nach unseren Erfahrungen häufig zur Optimierung des Geschäftsprozesses beiträgt.