Nachhaltigkeitsberichterstattung

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# ESG, SDG, Green Deal, Nachhaltigkeit, CSRD, ESRS, Taxonomie-VO

Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichtsberichterstattung zur Seite.

Zur Erreichung der Zielsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens von 2015 hat die Europäische Union im Juni 2020 die EU-Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen (Taxonomie-VO) verabschiedet. Danach müssen berichtspflichtige Unternehmen in ihrem Lagebericht auf der Basis vorgegebener Bewertungskriterien über ihre ökologisch nachhaltigen Umsatzerlöse, Investitionen und Betriebsaufwendungen berichten.

Ergänzend dazu wurde im Dezember 2022 die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Zur Konkretisierung der CSRD-Berichtsanforderungen wurden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht, die eine Vielzahl an Offenlegungsaspekten sowie quantitativen und qualitativen Datenpunkten (Kennzahlen) umfassen.

Kernelement ist das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit (Double Materiality). Dieses gibt vor, dass die Wesentlichkeitsanalyse zur Ermittlung der zu berichtenden Themen nicht nur die Auswirkungen der Umwelt auf das berichtspflichte Unternehmen (Outside-in Perspektive), sondern ebenso Handlungen dieses Unternehmens (und ihrer Lieferketten) auf die Umwelt (Inside-out Perspektive) berücksichtigen muss.

Grundlegende Zielsetzung der Taxonomie-VO und CSRD ist es, die Kapitalflüsse stärker in Richtung nachhaltiger Investitionen und damit einer nachhaltigeren Ausrichtung von Geschäftsmodellen zu lenken. Über konkrete Vorgaben soll eine transparente und vergleichbare Grundlage für ein nachhaltiges unternehmerisches Handeln geschaffen werden – unter Vermeidung von „Greenwashing“. Die nichtfinanzielle Berichterstattung, mit Inhalten zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Belangen sowie konkreten Kennzahlen, ist gleichgewichtig zur finanziellen Berichterstattung und Teil des prüfungs- und offenlegungspflichtigen Lageberichts.

Gestaffelt ab dem Jahr 2024 werden neben börsennotierten Unternehmen ab 2025 insbesondere auch große Kapitalgesellschaften aus dem Mittelstand eine Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den oben genannten Anforderungen (CSRD, ESRS und Taxonomie-VO) abbilden müssen.

Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichtsanforderungen zur Seite, nicht nur zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen, sondern auch zur Ausgestaltung eines nachhaltigen Unternehmenserfolgs. Sprechen Sie uns gern an.

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