Compliance-Prüfung

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Die unternehmerische Compliance-Kultur wird immer wichtiger. Wir überprüfen Ihre Compliance-Richtlinien und unterstützen Sie bei der Internen Revision.

Compliance ist die Einhaltung oder Erfüllung von Regelungen und Vorgaben. Eine allgemeingültige Definition für den Begriff Compliance gibt es jedoch nicht. Im Bereich der unternehmerischen Tätigkeit bedeutet Compliance: alle bestehenden Gesetze und Vorgaben zu beachten – etwa nationale Gesetze, internationale Vorschriften, vertragliche Vereinbarungen oder interne Regelungen – und nach festgelegten Wertmaßstäben zu handeln.

Für viele Unternehmen werden die Etablierung einer unternehmensspezifischen Compliance-Kultur und eines funktionsfähigen Compliance-Management-Systems immer wichtiger. Vor allem weil die Sensibilität und die Erwartungshaltung der Öffentlichkeit durch Korruptions-, Betrugs- oder Untreueskandale zugenommen haben.

Mit einem wirksamen Compliance-Management-System können Sie Compliance-Risiken im Unternehmen begrenzen und Compliance-Verstöße verhindern. Die Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung eines Compliance-Management-Systems haben die gesetzlichen Vertreter.

WIR PRÜFEN IHR COMPLIANCE-MANAGEMENT-SYSTEM

Sollten Sie einen externen Nachweis über die Erfüllung Ihrer Sorgfaltspflichten bezüglich des Compliance-Management-Systems benötigen, führen wir Prüfungen nach dem IDW-Standard PS 980 des IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. durch. Hier wird zwischen drei aufeinander aufbauenden Stufen unterschiedlicher Intensität unterschieden:

  • Stufe 1: Bei der Konzeptionsprüfung wird beurteilt, ob die in der Systembeschreibung gemachten Aussagen zur Konzeption in allen wesentlichen Belangen angemessen dargestellt sind. Das ist der Fall, wenn auf sämtliche Elemente eines Compliance-Management-Systems eingegangen wird und keine falschen Angaben oder unausgewogene und verzerrende Darstellungen enthalten sind.
  • Stufe 2: Im Rahmen der Angemessenheitsprüfung wird geprüft, ob die Ausgestaltung und Implementierung des Compliance-Management-Systems geeignet ist, mit hinreichender Sicherheit sowohl Risiken für wesentliche Regelverstöße rechtzeitig zu erkennen als auch Regelverstöße zu verhindern.
  • Stufe 3: Die Wirksamkeitsprüfung klärt darüber hinaus, ob die implementierten Grundsätze und Maßnahmen bei den Betroffenen bekannt sind und in den laufenden Geschäftsprozessen tatsächlich beachtet werden.

UNTERSTÜTZUNG DER INTERNEN REVISION (COMPLIANCE-AUDIT)

Fehlt der Internen Revision in Ihrem Unternehmen das spezifische Know-how zur Überprüfung des Compliance-Management-Systems oder wünschen Sie die Einschätzung eines unabhängigen Dritten, führen wir diese Prüfungen gerne durch.