Das vor 20 Jahre in Kraft getretene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) hat in Deutschland die Energiewende vorangebracht und erheblich zum Klimaschutz beigetragen. Doch die Belastung für die Endverbraucher steigt mit zunehmendem Ausbau der EEG-Anlagen. Bedarf das EEG unter diesen Aspekten einer Reform? Eine Frage, der wir in unserem Beitrag nachgegangen sind.
Zunahme des Stromanteils aus erneuerbaren Energien
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, ist im April 2000 in Kraft getreten. Dies sollte zunächst eine nachhaltige Entwicklung der Energievorsorgung ermöglichen und den Anteil erneuerbarer Energien (EE) deutlich erhöhen.
Es folgten eine Reihe von Novellierungen, die u. a. konkrete Ziele für den EE-Anteil am gesamten Energieverbrauch festlegten. So wurde beispielsweise im Jahr 2004 das erste Mal für das Jahr 2020 ein EE-Anteil von 20 % festgelegt. Einige Jahre danach wurden die aktualisierten Ziele aus dem Energiekonzept aus dem Jahr 2010 übernommen. Diese sehen u. a. für das Jahr 2020 eine EE-Quote von 35 % vor.
Die Umsetzung dieser Ziele war von Erfolg geprägt. Denn der tatsächliche EE-Anteil am gesamten Stromverbrauch ist im Zeitraum 2000 – 2019 von 6,3 % auf 42,1 % gestiegen und übertrifft damit das von der Bundesregierung festgelegte Ziel (siehe Abbildung).

Ursachen für den Ausbau der EE-Anlagen
Diese positive Entwicklung ist zu begrüßen und rührt daher, dass die für 20 Jahre garantierte feste Einspeisevergütung einen positiven Anreiz schuf. EE-Erzeuger können monatlich entscheiden, ob sie für ihren erzeugten Strom eine feste Vergütung erhalten wollen oder ihren Strom direkt über die Strombörse vermarkten. Wenn sich der Anlagenbetreiber für die Direktvermarktung entscheidet und seinen Strom über die Strombörse veräußert, erhält er statt einer festen Vergütung eine Marktprämie. Die Marktprämie ist die Differenz zwischen fester EEG-Vergütung und des durchschnittlichen energiespezifischen Marktpreises.
So erhält der Anlagenbetreiber eine über der festen Vergütung liegende Marktprämie, wenn er für seinen erzeugten Strom einen höheren Preis erzielt als der durchschnittliche Marktpreis. Das Risiko einer unter der festen EEG-Vergütung liegenden Marktprämie tritt ein, wenn der EE-Erzeuger seinen Strom unter dem durchschnittlichen Marktpreis veräußert. Außerdem erhalten EE-Erzeuger das Privileg auf Vorrangigkeit sowohl beim Anschluss der EEG-Anlagen an das Netz als auch bei der Abnahme des Stroms durch die Netzbetreiber.
Dank der Förderungen nahm der Ausbau von EEG-Anlagen zu und auch die Anschaffungskosten konnten insbesondere technologisch bedingt verringert werden. Photovoltaikanlagen sind nun deutlich effizienter und günstiger als noch vor einigen Jahren. Bei der Windenergie spiegeln unter anderem die zunehmende Leistung sowie Größe der Anlagen den technischen Fortschritt wider.
Erfolg hat seinen Preis
Mit dem massiven Ausbau der EEG-Anlagen erhöhte sich die kontinuierliche Belastung der Verbraucher, weil die Differenz zwischen gesetzlich garantierten Abnahmepreisen und tatsächlichem Verkaufserlös am Strommarkt über die EEG-Umlage finanziert und direkt an den Verbraucher weitergegeben wird. Analog dazu finanziert sich die bereits erläuterte Marktprämie ebenso über die EEG-Umlage.
Vereinfacht ausgedrückt wird an die EE-Anlagenbetreiber mehr ausgezahlt als durch den Verkauf der Strommengen eingenommen wird. Diese Differenz wird durch die EEG-Umlage finanziert und auf die Wirtschaft und die privaten Haushalte umgelegt. Die in den letzten Jahren stetig gefallenen Börsenstrompreise befeuern zusätzlich diesen Effekt, da sinkende Börsenstrompreise zu einer Erhöhung der EEG-Umlage führen. Wirtschaft und Privathaushalte profitieren aufgrund des Abgaben- und Umlagesystems kaum von den günstigen Entwicklungen des Börsenstrompreises für Strom. Die EEG-Umlage macht heutzutage fast ein Viertel des Strompreises für private Verbraucher aus und nahm alleine im Zeitraum 2010 bis 2014 von 2,05 auf 6,24 ct/kWh zu. Aufgrund dieser stark zunehmenden Belastung der Endverbraucher durch die EEG-Umlage werden seit 2014 die zu fördernden Mengen im § 4 EEG 2017 festgeschrieben und die Förderhöhe für Anlagen oberhalb 100 kW wird inzwischen über Ausschreibungen bestimmt. Dadurch versprach man sich einen kosteneffizienteren Ausbau. Heute beträgt die EEG-Umlage 6,756 ct/kWh.
EEG: wirkungsvolles Instrument?
Neben der Tatsache, dass die EEG-Umlage sozialschwache Haushalte belastet, steht auch der ökologische Nutzen in der Kritik. Es wird erläutert, dass sich der EU-Emissionshandel als Instrument am besten zur Dekarbonisierung eignet, da es zwischen Emissionshandel und der EEG-Förderung zu Wechselwirkungen kommt. Die durch die EEG-Umlage subventionierte Stromwirtschaft führt zu freiwerdenden CO2-Zertifikaten. Das dadurch gestiegene Angebot drückt den Preis je CO2-Zertifikat, sodass sich klimaschädliche Industriezweige günstig eindecken können. Gutachten fordern folglich die Abschaffung des EEG, da die Wirkung durch den Emissionshandel ausgehöhlt wird.
Die schwankende Energieerzeugung mit EE-Anlagen begründet eine zusätzliche konventionelle Stromversorgung.
Studien zufolge sind bis 2050 weiterhin konventionelle Kraftwerke mit einer Leistung zwischen 60 bis 130 GW notwendig, um eine Versorgungssicherheit zu gewährleisten. 2018 waren rund 100 GW notwendig. Die benötige Reservekapazität könnte demnach also noch wachsen.

Fazit
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das EEG zu einem Anstieg des EE-Anteils am gesamten Stromverbrauch geführt hat. Gleichzeitig muss aber auch über das Kosten-Nutzen-Verhältnis als wirkungsvolles Instrument zur Dekarbonisierung gesprochen und ggfs. größere Reformen des EEG in Betracht gezogen werden. Die Klimabilanz 2019 präsentierte eine positive Entwicklung der CO2-Emissionen, denn der Treibhausgasausstoß ist um 6,3 % zum Vorjahr gesunken (siehe Abbildung 2). Dies liegt insbesondere daran, dass weniger Strom aus Kohle produziert wurde. Diese Entwicklung muss mit Hinblick auf den derzeitigen Streit über Abstandsregeln für Windräder und der Photovoltaik-Deckelung fortgeführt werden, um die Klimaziele zu erreichen. Den Preis dafür tragen die Wirtschaft und die Privathaushalte, die mit ca. 240 Euro pro Jahr teilweise verhältnismäßig hoch belastet werden.
Gerne stehe ich für weitere Fragen persönlich zur Verfügung: