
Die Durchführung einer Kassen-Nachschau darf durch das Finanzamt jetzt erfolgen
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Im Dezember 2016 wurde das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beschlossen. Hierbei sollen die meisten der gesetzlichen Neuregelungen erst ab dem 1.1.2020 gelten, die Durchführung einer Kassen-Nachschau ist indes bereits seit dem 1.1.2018 jederzeit möglich.
Neben anderen Verschärfungen im Hinblick auf die Führung einer Kasse erfolgte durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen auch die Einführung einer sog. Kassennachschau in § 146b AO. Diese ermöglicht es dem Finanzamt, die Kasse ohne den vorherigen Erlass einer Prüfungsanordnung zu prüfen. Die Regelung ist ähnlich ausgestaltet wie die Lohnsteuer- oder Umsatzsteuer-Nachschau. Dies bedeutet, dass
- die Finanzverwaltung jederzeit und ohne eine vorherige Ankündigung auch außerhalb einer Außenprüfung zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung erscheinen kann;
- der zuständige Prüfer während der üblichen Geschäfts- oder Arbeitszeiten die Grundstücke und Geschäftsräume betreten darf, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheblich sein können;
- Wohnräume auch gegen den Willen des Steuerpflichtigen betreten werden dürfen, wenn eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf diese Weise verhindert werden kann;
- der Steuerpflichtige die für die Kassenführung erheblichen Unterlagen herausgeben und bei einem Vorliegen in digitaler Form dem Prüfer die Daten zur Verfügung stellen muss;
- sofern die Feststellungen hierzu Anlass geben, eine allgemeine steuerliche Außenprüfung übergegangen werden kann, worauf schriftlich hinzuweisen ist.
Damit bleibt festzuhalten, dass der Prüfer teils erhebliche Möglichkeiten der Sachverhaltsermittlung hat. Die zwingende Verwendung eines digitalen Kassensystems ist (noch) nicht vorgesehen, doch bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten. Eine rechtzeitige Befassung mit den neuen Pflichten erscheint in jedem Fall angebracht. Bei der Prüfung, ob Ihr Kassensystem den neuen Anforderungen gerecht wird und Sie für den Fall einer Kassen-Nachschau vorbereitet sind, unterstützen wir Sie gern.
Gerne stehe ich für weitere Fragen persönlich zur Verfügung: