Ziel der Novelle
Die am 16.12.2020 beschlossene Reform soll einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Verkehrswende leisten. Durch intelligente Vernetzung soll ein effizienter Verkehr in den Innenstädten mit weniger Verkehrsaufkommen ermöglicht und gleichzeitig eine ausreichende Abdeckung in den ländlichen Räumen hergestellt werden. Die Novelle soll für alle Anbieter faire Regeln schaffen, aber genügend Raum für Wettbewerb lassen. Mit der Novelle möchte man eine Schwemme von Pooling-Anbietern, dazu zählt z. B. Uber, wie in den USA und einen existenzbedrohenden Markt für die Taxibranche verhindern. Die Erneuerung des PBefG ermöglicht neuen Mobilitätsangeboten wie Ride-Pooling einen leichteren Zugang zum Taxi und Fahrdienstmarkt.
Ride-Pooling-Anbieter
Pooling-Anbieter erhalten durch den Referentenentwurf die Rechtsicherheit, ihre Dienstleistung in den Städten und auch in ländlichen Regionen anbieten zu dürfen. Bereits bestehende Angebote basieren momentan auf einer Experimentierklausel Diese neuen Marktteilnehmer bieten ihre Dienstleistung über eine App an, so dass Kunden in Echtzeit zusammengeführt werden und sich ein gemeinsames Fahrzeug teilen. Pooling-Anbieter werden sowohl als Ergänzung in den Städten für Andrang sorgen als auch ggf. weniger effiziente Linien öffentlicher Anbieter in ländlichen Regionen ersetzen.
Ländliche Region
Der ländliche Raum ist häufig zersiedelt und wird auch nach der Novelle wahrscheinlich nicht von privaten Anbietern überhäuft, da diese gewinnorientiert handeln und somit eher Ballungsgebiete anvisieren. Flexiblere kleinere Fahrzeuge der Pool-Anbieter, die über eine App abrufbar sind und keine festen Routen befahren, können eine zunehmende Konkurrenz zu öffentlichen Linienbusanbietern darstellen. Für die bestehenden kommunalen Anbieter können sich durch Kooperation mit der Technologie der neuen Pool-Anbieter Chancen ergeben.
Rückkehrpflicht und Mehrwertsteuersatz
Fahrer, die ihre Gaste von Tür-zu-Tür befördern und über eine App gebucht werden, müssen gemäß der Novelle, sofern kein direkter Anschlussauftrag vorliegt, leer zum Betriebs- oder Wohnsitz zurückkehren. Dies gilt nicht für „normale“ Taxis. Sie sollen weiterhin überall auf der Straße auf Kunden warten können. Die Regelung soll den bisherigen Taxiverkehr mit unterstutzen. Jedoch ist diese sogenannte Ruckkehrpflicht als ineffizient und umweltschädlich anzusehen, da sie zusätzlichen Energieverbrauch und Kosten für Leerfahrten verursacht. Der ÖPNV und Taxiunternehmen erhalten weiterhin den ermäßigten Mehrwertsteuersatz bei Fahrten bis 50 km. Private Pooling-Anbieter müssen demgegenüber die volle Mehrwertsteuer von zurzeit 19 % abfuhren.
Taxiunternehmen und Pooling vereint?
Ein weiterer Punkt der Novelle regelt das Zusammenspiel von Taxigewerbe und Pool-Anbietern. Demnach soll es möglich sein, dass Taxiunternehmen ihre Flotte zusätzlich in die Infrastruktur der Pooling-Anbieter integrieren können. Taxis konnten also dann nicht nur unter Taxi, sondern auch unter Pooling-Lizenzen eingesetzt werden.
Aus Sicht der Kunden ist die Novelle zu begrüßen. Durch die Vergrößerung des Angebots wird das Taxigewerbe gleichwohl unter Druck geraten. Kritiker befürchten ein Lohndumping, da sich die neuen Anbieter keiner Preisregulierung beugen müssen. Die Pooling-Anbieter müssen den vollen Mehrwertsteuersatz abführen, damit sich die Endpreise einander annähern. Außerdem sei die Rückkehrpflicht in dem Entwurf noch zu unpräzise gefasst, da diese durch alternative Stellplatze aufgeweicht werden könnte.