Sofern ein Unternehmen als Finanzanlagevermittler im Bereich erneuerbarer Energien tätig ist, ist es von der Verschärfung des Geldwäschegesetzes (GWG) betroffen. Um Risiken aus Gesetzesverstößen zu minimieren, empfehlen sich die Implementierung und Optimierung von Compliance und Risikomanagementsystemen.
Insbesondere sind durch diese Verschärfung des GwG Finanzanlagevermittler von Anlagen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien betroffen. Denn das GwG beinhaltet eine neue Definition des Finanzunternehmens, die ab sofort die Finanzanlagevermittler für Anlagen aus dem Bereich erneuerbare Energien mit § 34 f GwO (Gewerbeordnung) Erlaubnis beinhaltet, sowie alle Unternehmen, deren Hauptgeschäft
- im Erwerb, dem Halten oder der Veräußerung von Beteiligungen,
- dem Handel von Finanzanlagen auf eigene Rechnung,
- der Vermittlung von Finanzanlagen nach § 34 f GwO oder der Honorarberatung für Finanzanlagen nach § 34 h GwO oder
- der M&A Beratung
besteht.
Die Verschärfung des GwG betrifft auch die Registrierungspflicht von Verpflichteten bei der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) sowie eine Erweiterung des Katalogs der Ordnungswidrigkeiten um 14 Bußgeldtatbestände.
Diese betreffen beispielsweise die Mitteilungspflicht für das Transparenzregister, deren nicht vollständige oder rechtzeitige Erfüllung hohe Bußgelder von bis zu einer Million Euro oder bis zum Doppelten des unrechtmäßig erreichten Vorteils nach sich ziehen können. Eine Ausnahme bilden Vermittler, die ausschließlich Kapitalanlagen im Sinne des § 34 f Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2 GwO vertreiben, sowie KWG-Institute oder Ver-sicherungsgesellschaften, die Produktgeber sind. Sind jedoch Vermögensanlagen nach § 34 f Abs. 1 Nr. 3 GwO betroffen, empfiehlt sich für alle freien Vermittler nach § 34 f GwO und für Honoraranlagenberater nach § 34 h GwO ein angemessenes Risiko- und Compliance-Management auf unternehmensinterner Ebene, um den neuen An-forderungen des GwG nachzukommen. Die Gesetzesverschärfung betrifft zudem alle, die bereits vorher durch das GwG betroffen waren. Sie beinhaltet auch eine neue Akzentuierung und Verstärkung der Sorgfaltspflichten sowie umfassende Regelungen zu Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.
Alle meldepflichtigen Unternehmen sollten aufgrund der Verschärfung des GwG folglich geeignete Maßnahmen des unternehmensinternen Compliance- und Risikomanagements ergreifen und entsprechende Strukturen etablieren, da Verstöße zu erheblichen Bußgeldern führen können. Hierbei kann FIDES Sie unterstützen.